{"id":18782,"date":"2021-05-14T22:10:12","date_gmt":"2021-05-14T22:10:12","guid":{"rendered":"https:\/\/vas-website.local\/de\/?page_id=18782"},"modified":"2025-10-14T12:49:50","modified_gmt":"2025-10-14T12:49:50","slug":"end-user-license-agreement-eula","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vas.com\/de\/end-user-license-agreement-eula\/","title":{"rendered":"Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"18782\" class=\"elementor elementor-18782\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-684b57b7 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"684b57b7\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-281bf300\" data-id=\"281bf300\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0411cd1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0411cd1\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (\"EULA\")<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c258116 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"c258116\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-372d8100 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"372d8100\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p>DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (&#8220;EULA&#8221;) GILT ZUSAMMEN MIT ALLEN ANWENDBAREN VAS-AUFTRAGSBEST\u00c4TIGUNGEN, DIE AUF DIESE EULA VERWEISEN (ZUSAMMEN DIE &#8220;VEREINBARUNG&#8221;), ZWISCHEN VALLEY AGRICULTURAL SYSTEMS, INC., EINEM NACH KALIFORNISCHEM RECHT GEGR\u00dcNDETEN UNTERNEHMEN (&#8220;VAS&#8221;) UND ALLEN SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND VALUE-ADDED-WIEDERVERK\u00c4UFERN UND DEM KUNDEN EINSCHLIESSLICH ALLER SEINER HUNDERTPROZENTIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN (ZUSAMMEN\u00a0 DER &#8220;KUNDE&#8221;). VAS und der Kunde werden in dieser Vereinbarung gemeinsam als &#8220;Parteien&#8221; und einzeln als &#8220;Partei&#8221; bezeichnet. F\u00fcr die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet ein &#8220;verbundenes Unternehmen&#8221; in Bezug auf VAS jede juristische Person, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Einzelpersonen, K\u00f6rperschaften, Unternehmen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Genossenschaften, Organisationen oder Gruppen, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens direkt oder indirekt \u00fcber einen oder mehrere Vermittler VAS kontrollieren, von VAS kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit VAS stehen,\u00a0 und ein &#8220;Value Added Reseller&#8221; ist jede juristische Person, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Einzelpersonen, K\u00f6rperschaften, Unternehmen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Genossenschaften, Organisationen oder Gruppen, die von VAS oder einem verbundenen Unternehmen autorisiert sind, lizenzierte Software zu verkaufen.<\/p>\n<p>DIESER VERTRAG STELLT DIE GESAMTE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND VAS IN BEZUG AUF DIE VAS-SOFTWAREPRODUKTE (&#8220;LIZENZIERTE SOFTWARE&#8221;) UND DIE AUF DEM AUFTRAGSBEST\u00c4TIGUNGSFORMULAR AUFGEF\u00dcHRTEN WARTUNGS- UND SUPPORT- UND PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN DAR. DURCH DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE BEST\u00c4TIGT DER KUNDE, DASS ER ALLE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN GELESEN HAT UND IHNEN ZUSTIMMT.<\/p>\n<p><strong>BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG F\u00dcR DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN GELTEN, UNABH\u00c4NGIG VON DEN BEDINGUNGEN, DIE W\u00c4HREND DER INSTALLATION DER LIZENZIERTEN SOFTWARE AUFTRETEN K\u00d6NNEN.<\/strong><\/p>\n<p><strong>WICHTIG \u2013 SORGF\u00c4LTIG LESEN:<\/strong> DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ERKL\u00c4RT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER KUNDE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DER KUNDE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND DER KUNDE MUSS DIE UNBENUTZTE LIZENZIERTE SOFTWARE INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN L\u00d6SCHEN ODER AN VAS (ODER DEN ANBIETER, VON DEM SIE SIE ERWORBEN HABEN) ZUR\u00dcCKGEBEN UND EINE R\u00dcCKERSTATTUNG DER LIZENZGEB\u00dcHR VERLANGEN, FALLS VORHANDEN, DIE DER KUNDE F\u00dcR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE BEZAHLT HAT.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Gew\u00e4hrung einer eingeschr\u00e4nkten Lizenz.<\/strong> Die Lizenzierte Software, die alle konfigurierbaren und ausf\u00fchrbaren Anwendungsinhalte umfasst, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Inhalte auf einem Hardwareprodukt vorinstalliert oder in diesem enthalten, separat erworben oder von einer VAS-Website oder einer von VAS genehmigten Website eines Drittanbieters heruntergeladen wurden, wird dem Kunden zur Nutzung gem\u00e4\u00df den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert. VAS gew\u00e4hrt dem Kunden hiermit ein nicht ausschlie\u00dfliches, widerrufliches, pers\u00f6nliches und nicht \u00fcbertragbares (sofern es nicht wie unten angegeben gek\u00fcndigt wird) Recht, nur die ausf\u00fchrbare Version (ohne Quellcode) der Lizenzierten Software zu verwenden, und der Kunde akzeptiert mit der Lieferung in vollem Umfang. Zu den autorisierten gleichzeitigen Benutzern der Lizenzierten Software des Kunden k\u00f6nnen der Kunde, seine Mitarbeiter und bevollm\u00e4chtigten Vertreter, Agenten und Auftragnehmer geh\u00f6ren.<\/li>\n<li><strong> Rechte an geistigem Eigentum.<\/strong><br \/><strong>2.1 Definition und Eigentum.<\/strong> F\u00fcr die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff &#8220;Geistiges Eigentum&#8221; zusammenfassend und ohne Einschr\u00e4nkung: (i) die Lizenzierte Software und alle Technologien im Zusammenhang mit der Lizenzierten Software und alle \u00c4nderungen, Erweiterungen und Erg\u00e4nzungen dazu sowie alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Lizenzierte Software, Technologien, Modifikationen, Erweiterungen und Erg\u00e4nzungen; und (ii) alle Handels- oder Markennamen, Gesch\u00e4ftsnamen, Domainnamen, Marken (einschlie\u00dflich Logos), Markenregistrierungen und -anwendungen, Dienstleistungsmarken, Registrierungen und Anwendungen von Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Urheberrechtsregistrierungen und -anwendungen sowie alle Verbesserungen und abgeleiteten Werke davon, erteilte Patente und anh\u00e4ngige Anmeldungen und andere Patentrechte, Registrierungen von Industriedesigns, anh\u00e4ngige Anmeldungen und andere gewerbliche Designrechte, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, Know-how, Ger\u00e4te- und Teilelisten und Beschreibungen, Bedienungsanleitungen, Erfindungen, Anmerkungen von Investoren, Daten, Blaupausen, Zeichnungen und Entw\u00fcrfe, Formeln, Prozesse und Technologien sowie andere urheberrechtlich gesch\u00fctzte Informationen, die Eigentum von VAS sind oder von VAS lizenziert wurden, einschlie\u00dflich des damit verbundenen Gesch\u00e4fts- oder Firmenwerts. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das geistige Eigentum zu jeder Zeit das alleinige und ausschlie\u00dfliche Eigentum von VAS bleibt und der Kunde keine Rechte, Titel oder Interessen daran hat, au\u00dfer wie in dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich vorgesehen. Zur Klarstellung: F\u00fcr den Fall, dass ein Interesse an einem Teil des geistigen Eigentums oder eines Teils davon auf den Kunden \u00fcbergeht, \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde hiermit alle Rechte, Titel und Anteile, die der Kunde an dem geistigen Eigentum und an Patenten, Urheberrechten, Industriedesigns, Marken, Gesch\u00e4ftsgeheimnissen und anderen \u00e4hnlichen Rechten (einschlie\u00dflich aller moralischen Rechte) in Bezug auf das geistige Eigentum hat oder erwerben kann, an VAS.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>2.2 Einschr\u00e4nkungen bei der Nutzung von lizenzierter Software und geistigem Eigentum.<\/strong> Die Lizenzierte Software wird an den Kunden lizenziert, nicht verkauft. Als solcher ist es dem Kunden weder direkt noch indirekt gestattet, (i) die Technologie im Zusammenhang mit der Lizenzierten Software, einschlie\u00dflich Quell- und Objektcode, zu kopieren, (ii) die Lizenzierte Software, einschlie\u00dflich Quell- und Objektcode, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zur\u00fcckzuentwickeln, (iii) die Lizenzierte Software an unbefugte Dritte zu vermieten, zu verleasen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder zu verwenden,\u00a0 (iv) Eigentumshinweise oder -kennzeichnungen auf der Lizenzierten Software zu entfernen oder zu \u00e4ndern; (v) sich an Aktivit\u00e4ten zu beteiligen, die die Lizenzierte Software und die entsprechenden Dienste st\u00f6ren oder unterbrechen; (vi) deaktivierte Funktionen in der Lizenzierten Software zu verwenden oder zu versuchen, diese zu verwenden, (vii) auf der Lizenzierten Software andere Software zu installieren, die nicht von VAS bereitgestellt wird, es sei denn, VAS hat dies ausdr\u00fccklich schriftlich genehmigt, oder (vii) Dritten zu erlauben oder zu ermutigen, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen. Der Kunde wird geistiges Eigentum weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise, verwenden, es sei denn, dies ist in der Art und Weise und in dem Umfang vorgesehen oder wie VAS von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden kann, und er wird das geistige Eigentum ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VAS in keiner Weise modifizieren oder ver\u00e4ndern.\u00a0 diese Zustimmung kann von VAS nach eigenem Ermessen verweigert werden. Der Kunde wird keine Ma\u00dfnahmen ergreifen, unterlassen oder unterlassen, von denen vern\u00fcnftigerweise erwartet werden kann, dass sie in irgendeiner Weise das geistige Eigentum verletzen oder sch\u00e4digen, und der Kunde wird die G\u00fcltigkeit des geistigen Eigentums in keiner Weise anfechten.<\/p>\n<p><strong>2.3 M\u00f6gliche Verletzung von geistigem Eigentum.<\/strong> VAS ist nicht verpflichtet, rechtliche Schritte zum Schutz des geistigen Eigentums einzuleiten. Nichtsdestotrotz ist der Kunde verpflichtet, VAS unverz\u00fcglich \u00fcber jede Verletzung des geistigen Eigentums zu informieren, die dem Kunden zur Kenntnis gelangt, und muss VAS beim Schutz des geistigen Eigentums unterst\u00fctzen, indem er VAS rechtzeitig alle verf\u00fcgbaren relevanten Informationen in Bezug auf eine solche Verletzung zur Verf\u00fcgung stellt. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Schutz des geistigen Eigentums durch den Kunden VAS einen unmittelbaren und irreparablen Schaden zuf\u00fcgen kann. Dementsprechend hat VAS im Falle eines Versto\u00dfes oder drohenden Versto\u00dfes gegen diese Vereinbarung zus\u00e4tzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln Anspruch auf einen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz in Form einer einstweiligen oder dauerhaften Verf\u00fcgung.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Pflichten und Garantien des Kunden.<\/strong> Der Kunde sichert VAS zu und gew\u00e4hrleistet, dass er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine Kenntnis von einem Mangel im Zusammenhang mit der Lizenzierten Software, von einem eingereichten oder angedrohten Anspruch wegen Verletzung im Zusammenhang mit der Lizenzierten Software oder von einem Vers\u00e4umnis der Lizenzierten Software hat, angemessene Sicherheitsstandards in Bezug auf und in Verbindung mit der Lizenzierten Software einzuhalten Software.In dar\u00fcber hinaus, Die Lizenzierte Software kann Softwareprodukte und\/oder Dienstleistungen Dritter (&#8220;Dienste Dritter&#8221;) enthalten. Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte an den Diensten dieser Dritten, einschlie\u00dflich aller Urheberrechte, Patente, Marken, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und anderer Rechte an geistigem Eigentum, die durch geltende Gesetze gesch\u00fctzt sind, vorbehalten sind und bei diesen Dritten verbleiben. Der Kunde erkennt an, dass er der direkten Durchsetzung von Rechten Dritter unterliegen kann und weiteren Vereinbarungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien oder anderen Bedingungen in Bezug auf die Services.To dieser Dritten unterliegen kann, soweit dies nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist. VAS \u00fcbernimmt keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Dienstleistungen Dritter und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien ab. entweder ausdr\u00fccklich oder stillschweigend in Bezug auf die Dienste dieser Dritten, einschlie\u00dflich der Nichtverletzung der Rechte, der Genauigkeit, der N\u00fctzlichkeit, der Sicherheit der Nutzung oder der vollst\u00e4ndigen Einhaltung des geltenden Rechts. Der Kunde verzichtet hiermit auf alle Anspr\u00fcche und Klagegr\u00fcnde gegen VAS im Zusammenhang mit Verlusten oder Sch\u00e4den, die der Kunde infolge oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen Dritter erleiden kann. Der Kunde erkennt hiermit an, dass Dritte, die Inhalte oder Dienste \u00fcber die Lizenzierte Software oder in Verbindung damit bereitstellen, die Bedingungen oder Richtlinien ihrer Richtlinien in Bezug auf solche Inhalte oder Dienste \u00e4ndern k\u00f6nnen.<\/li>\n<li><strong> Vertraulichkeit.<\/strong> Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln; (b) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben; und (c) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht f\u00fcr andere als die in dieser Vereinbarung zul\u00e4ssigen Zwecke zu verwenden. Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt sch\u00fctzen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen \u00e4hnlicher Art, jedoch unter keinen Umst\u00e4nden weniger als angemessene Sorgfalt. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre Mitarbeiter weitergeben, die \u00fcber diese Vertraulichkeitsverpflichtung informiert sind und ein echtes Interesse daran haben, diese Informationen zu kennen, sowie an ihre Wirtschaftspr\u00fcfer, Berater, Auftragnehmer oder Rechtsberater, die an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die im Wesentlichen den hierin dargelegten entspricht. Wenn eine Partei durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder durch eine Regierungs- oder Regulierungsbeh\u00f6rde gezwungen wird, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die gezwungene nat\u00fcrliche oder juristische Person nur den Teil dieser vertraulichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, und alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um eine zuverl\u00e4ssige Zusicherung zu erhalten, dass diese vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 4 \u00fcberdauern die Beendigung dieser Vereinbarung und bleiben in Bezug auf alle vertraulichen Informationen in Kraft.&#8221; &#8220;Vertrauliche Informationen&#8221; bezeichnet f\u00fcr die Zwecke dieser Vereinbarung alle vertraulichen und urheberrechtlich gesch\u00fctzten Informationen einer Partei, ob in m\u00fcndlicher, schriftlicher oder anderer materieller Form, die die Partei, die die Informationen offenlegt, als vertraulich bezeichnet. Zu den vertraulichen Informationen von VAS geh\u00f6ren unter anderem alle Informationen \u00fcber die Lizenzierte Software und ihre Nutzung, mit Ausnahme der Rohdaten des Kunden (wie unten definiert). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) jetzt oder in Zukunft ohne Handlung oder Vers\u00e4umnis der empfangenden Partei der \u00d6ffentlichkeit allgemein bekannt oder zug\u00e4nglich sind; (b) Informationen sind, die von der empfangenden Partei unabh\u00e4ngig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet wurden; oder c) die Offenlegung erforderlich ist, um die Rechte einer Vertragspartei aus diesem Abkommen zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<li><strong> Privatsph\u00e4re.<\/strong> VAS ist sich der Bedeutung der Wahrung der Privatsph\u00e4re der Kunden bewusst und verpflichtet sich, die Privatsph\u00e4re der Daten und Informationen des Kunden zu sch\u00fctzen. Aus diesem Grund bezieht sich diese Vereinbarung durch Verweis auf die Datenschutzrichtlinie von VAS, die unter https:\/\/web.vas.com\/privacy\/ zu finden ist.<\/li>\n<li><strong> Eigentum an den Daten.<\/strong><br \/><strong>6.1 Rohdaten.<\/strong> Der Kunde ist Eigent\u00fcmer der vom Kunden gesammelten oder erstellten Daten, die vom Kunden in die lizenzierte Software eingegeben werden (die &#8220;Rohdaten&#8221;). Der Kunde erkl\u00e4rt und garantiert, dass (i) der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Rohdaten besitzt; und (ii) die \u00dcbermittlung, Speicherung und Handhabung der Rohdaten durch den Kunden (einschlie\u00dflich der Aus\u00fcbung seiner Rechte durch VAS gem\u00e4\u00df den hierin enthaltenen Bedingungen) verst\u00f6\u00dft nicht gegen (a) geltendes Recht und (b) die Rechte Dritter (einschlie\u00dflich des geistigen Eigentums oder der Privatsph\u00e4re solcher Dritter); und (iii) der Kunde muss sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, sicherzustellen, dass die Rohdaten, die er \u00fcbermittelt, speichert und VAS zur Verf\u00fcgung stellt, wahr, vollst\u00e4ndig und genau sind. Der Kunde gew\u00e4hrt VAS hiermit eine weltweite, unwiderrufliche, bedingungslose, geb\u00fchrenfreie und unbefristete Lizenz mit dem Recht, die Rohdaten im Rahmen seiner Cloud-Dienste auf seine Server hochzuladen und zu speichern, die Rohdaten im Zusammenhang mit der Erstellung der Rechendaten (wie unten definiert) zu kopieren, zu modifizieren, zu verwenden, zu verteilen, abgeleitete Werke vorzubereiten, aufzuf\u00fchren, anzuzeigen und anderweitig zu verwerten, den Betrieb der lizenzierten Software, einschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. und\/oder die Verbesserung der Dienstleistungen und Produkte von VAS und\/oder die Entwicklung neuer Produkte und\/oder Dienstleistungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>6.2 Rechendaten.<\/strong> VAS ist Eigent\u00fcmer der von VAS und\/oder der Lizenzierten Software erzeugten, verarbeiteten, organisierten oder formatierten Daten, auch wenn diese Daten Rohdaten enthalten, darauf basieren, sich darauf beziehen, aus ihnen hervorgehen, eine Kopie davon sind oder Rohdaten verwenden (&#8220;Rechendaten&#8221;). Zur Klarstellung: VAS hat das Recht, gemittelte Daten, aggregierte Daten, Benchmarks, Analysen (z. B. Nutzungsgewohnheiten), Vergleiche oder Empfehlungen unter Verwendung oder auf der Grundlage von Rohdaten zu generieren und andere Berechnungen, Ableitungen, die Rohdaten verwenden, enthalten oder referenzieren, und Rohdaten mit oder ohne Daten in Bezug auf Dritte zu aggregieren (die Produkte der vorstehenden Aktivit\u00e4ten sind in die Definition von Berechnungsdaten einzubeziehen). Der Kunde hat kein Recht auf Gegenleistung oder andere Rechte oder Interessen, die sich aus der Erstellung oder Verwertung von Rechendaten ergeben. VAS gew\u00e4hrt dem Kunden w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Vereinbarung eine beschr\u00e4nkte, nicht-exklusive und geb\u00fchrenfreie Lizenz zur Nutzung der Rechendaten im Rahmen des Hauptgesch\u00e4fts des Kunden. Diese Lizenz zur Nutzung von Rechendaten erlischt sofort und automatisch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Rechendaten jederzeit das alleinige und ausschlie\u00dfliche geistige Eigentum von VAS bleiben und der Kunde keine Rechte, Titel oder Interessen daran hat, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich vorgesehen. Zur Klarstellung: F\u00fcr den Fall, dass ein Interesse an den Rechendaten oder einem Teil davon auf den Kunden \u00fcbergeht, \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde hiermit alle Rechte, Titel und Interessen, die der Kunde an den Rechendaten hat oder erwerben kann, an VAS.<\/p>\n<p><strong>6.2.1 Anonymit\u00e4t der Rechendaten.<\/strong> Ohne hiervon abzuweichen, unternimmt VAS angemessene Anstrengungen, um die Identit\u00e4t des Kunden bei der Weitergabe von Rechendaten an Dritte nicht preiszugeben. Zu den vertretbaren Anstrengungen geh\u00f6ren die Verschl\u00fcsselung aller Passw\u00f6rter in der VAS-Datenbank und das Senden des Datenverkehrs zwischen VAS-gesteuerten Systemen \u00fcber verschl\u00fcsselte Kan\u00e4le.<\/p>\n<p><strong>6.2.2 Weitergabe anonymisierter Rechendaten an Dritte.<\/strong> Sofern der Kunde keine separate Datenfreigabevereinbarung mit VAS unterzeichnet hat, beh\u00e4lt sich VAS jederzeit das Recht vor, die anonymisierten Rechendaten gem\u00e4\u00df 6.2.1 ohne vorherige Zustimmung oder Zustimmung des Kunden an jede juristische Person weiterzugeben oder anderweitig zu kommerzialisieren, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Einzelpersonen, K\u00f6rperschaften, Unternehmen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung, Genossenschaften, Organisationen oder Gruppen. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde eine separate Datenfreigabevereinbarung mit VAS unterzeichnet hat, haben die Bedingungen dieser Datenfreigabevereinbarung Vorrang vor den Offenlegungsrechten von VAS in Bezug auf berechnete Daten.<\/p>\n<p><strong>6.3 Rechte an der Datenbank sui generis<\/strong>. VAS erstellt und pflegt auch Datenbanken, die durch Datenbankrechte sui generis geregelt sind. VAS besitzt alle Sui-Genosis-Datenbankrechte an jeder Datenbank, die mit lizenzierter Software gehostet, produziert, erstellt, erstellt, erstellt oder formatiert wird. Sui-generis-Datenbankrechte sind alle Rechte, die sich aus der Richtlinie 96\/9\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 11. M\u00e4rz 1996 \u00fcber den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils g\u00fcltigen oder nachfolgenden Fassung ableiten, zus\u00e4tzlich zu allen anderen gleichwertigen Rechten weltweit. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Sui Generic-Datenbankrechte jederzeit das alleinige und ausschlie\u00dfliche Eigentum von VAS bleiben und der Kunde keine Rechte, Titel oder Interessen daran hat, au\u00dfer wie in dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich vorgesehen. Zur Klarstellung: F\u00fcr den Fall, dass ein Interesse an einem der Sui Generis Datenbankrechte oder ein Teil davon auf den Kunden \u00fcbergeht, \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde hiermit alle Rechte, Titel und Anteile, die der Kunde an den Sui Generis Datenbankrechten hat oder erwerben kann, an VAS.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Nutzung durch Dritte.<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, VAS von Zeit zu Zeit unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber alle Probleme zu informieren, die mit der Lizenzierten Software aufgetreten sind, einschlie\u00dflich aller Verst\u00f6\u00dfe oder potenziellen Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Vereinbarung durch Dritte, von denen der Kunde Kenntnis erlangt. VAS hat das Recht, aber nicht die Pflicht, \u00c4nderungen an der Lizenzierten Software vorzunehmen, wenn der Kunde eine unbefugte Nutzung durch Dritte meldet. Alle \u00c4nderungen, die auf der Grundlage eines solchen Feedbacks an der Lizenzierten Software vorgenommen werden, sind das alleinige Eigentum von VAS. Der Kunde erkennt an, dass die lizenzierte Software und die Rechendaten von VAS wertvolle urheberrechtlich gesch\u00fctzte und vertrauliche Informationen von VAS darstellen und dass die unbefugte Verbreitung oder Offenlegung vertraulicher Informationen von VAS irreparablen Schaden zuf\u00fcgen k\u00f6nnte. Daher ist der Kunde verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um die vertraulichen Informationen von VAS zu sch\u00fctzen und angemessene Sicherheitspraktiken gegen unbefugtes Kopieren, Verwenden, Offenlegung, Zugriff, Besch\u00e4digung, Reverse Engineering oder Zerst\u00f6rung der vertraulichen Informationen von VAS zu implementieren.<\/li>\n<li><strong> Zahlung der Lizenzgeb\u00fchr. <\/strong>Der Kunde hat VAS eine nicht erstattungsf\u00e4hige Lizenzgeb\u00fchr in der H\u00f6he zu zahlen, die im VAS-Auftragsbest\u00e4tigungsformular oder einem \u00e4hnlichen Dokument der Partner-Bestellung angegeben ist. Diese Lizenzgeb\u00fchr ist getrennt vom Kaufpreis aller Hardwareprodukte und Ger\u00e4te, die der lizenzierten Software beiliegen, kann jedoch eine Implementierungsgeb\u00fchr und wiederkehrende Abonnementgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung der lizenzierten Software enthalten. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Lizenzgeb\u00fchr nicht nachkommt, ist VAS berechtigt, das Recht des Kunden zur Nutzung der lizenzierten Software im Rahmen dieser Vereinbarung zu k\u00fcndigen.<\/li>\n<li><strong> Einschr\u00e4nkungen.<\/strong> Soweit dies nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist, darf der Kunde die Lizenzierte Software ohne die schriftliche Zustimmung von VAS nicht weiterverkaufen oder anderweitig gegen Wert \u00fcbertragen, wobei diese Zustimmung von VAS nach eigenem Ermessen verweigert werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzierte Software unter Versto\u00df gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu exportieren, zu versenden, zu \u00fcbertragen oder zu reexportieren, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die vom US-Handelsministerium erlassenen Export Administration Regulations und die Handelsembargos und Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten, die vom U.S. Treasury Department, Office of Foreign Assets Control, verwaltet werden, oder \u00e4hnliche Gesetze oder Vorschriften, die von einer anderen staatlichen Stelle erlassen wurden, die m\u00f6glicherweise die Gerichtsbarkeit hat Ausfuhr zu gew\u00e4hrleisten. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: (i) die Objektcode-Teile der Lizenzierten Software zu modifizieren, anzupassen, zu \u00e4ndern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu \u00fcbersetzen oder zur\u00fcckzuentwickeln; (ii) die lizenzierte Software an Dritte zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; (iii) die lizenzierte Software mit anderer Software zusammenzuf\u00fchren; oder (iii) die Lizenzierte Software zu verwenden, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich gestattet. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass zus\u00e4tzlich zu den geistigen Eigentumsrechten von VAS an der Lizenzierten Software die Struktur, die Organisation sowie der Quell- und Objektcode der Lizenzierten Software wertvolle Gesch\u00e4ftsgeheimnisse von VAS darstellen und dass der Kunde kein Recht auf den Quell- oder Objektcode der Lizenzierten Software hat. Auf Anweisung von VAS ist der Kunde verpflichtet, auf oder in allen Kopien der Lizenzierten Software, die vom Kunden erstellt oder vertrieben werden, alle Eigentumsrechtshinweise von VAS aufzunehmen.<\/li>\n<li><strong> Schutzma\u00dfnahmen. <\/strong>Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen physischen, elektronischen und verfahrenstechnischen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Rechendaten zu speichern und zu sichern und die lizenzierte Software vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, \u00c4nderung, Verlust oder Zerst\u00f6rung zu sch\u00fctzen. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen geh\u00f6rt auch die<br \/>von der VAS geforderte Verschl\u00fcsselung. Dar\u00fcber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle anderen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und aufrechtzuerhalten, die von VAS in angemessener Weise angefordert werden, um die Rechendaten zu sch\u00fctzen. Der Kunde ist verpflichtet, VAS unverz\u00fcglich nach Entdeckung oder Meldung eines unbefugten Zugriffs, einer unbefugten Verwendung oder Offenlegung von Rechendaten zu benachrichtigen und unverz\u00fcglich auf eigene Kosten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um einen solchen unbefugten Zugriff, eine solche unbefugte Verwendung oder Offenlegung zu untersuchen und deren Auswirkungen zu identifizieren, zu verhindern und zu mildern.<\/li>\n<li><strong> Konkurrierende Produkte; Wohlverhalten.<\/strong> Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) er derzeit keine Produkte, Dienstleistungen oder Technologien herstellt oder vertreibt, die der Lizenzierten Software \u00e4hnlich oder mit ihr konkurrieren (&#8220;Konkurrenzprodukte&#8221;), und (ii) die Produktion oder der Vertrieb eines Konkurrenzprodukts durch den Kunden, nachdem der Kunde Zugriff auf die Lizenzierte Software hatte, mit ziemlicher Sicherheit auf Folgendes angewiesen w\u00e4re: auf der Lizenzierten Software aufbauen oder diese enthalten. Dementsprechend erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Kunde w\u00e4hrend der Laufzeit und f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung weder direkt noch indirekt Konkurrenzprodukte herstellen, herstellen, vermarkten, bewerben, vertreiben, lizenzieren, verkaufen oder zum Verkauf anbieten wird, es sei denn, dies ist ausdr\u00fccklich in dieser Vereinbarung genehmigt. Der Kunde erkl\u00e4rt sich ferner damit einverstanden, dass er seine Gesch\u00e4fte jederzeit in einer Weise f\u00fchrt, die ein positives Licht auf die lizenzierte Software wirft, und dass er sich zu keinem Zeitpunkt an Aktivit\u00e4ten beteiligen wird, die den Namen oder den Status von VAS diffamieren w\u00fcrden. Ohne Einschr\u00e4nkung des Vorstehenden erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt Software, Know-how, Ideen, Prozesse, Algorithmen oder \u00e4hnliche Informationen verwendet, die der Lizenzierten Software zugrunde liegen oder darin enthalten sind, um direkt oder indirekt einen Dritten bei der Entwicklung von Produkten, Hardware, Firmware, Software oder anderem Code zu unterst\u00fctzen oder zu unterst\u00fctzen, der dieselben Prozesse ausf\u00fchrt oder dazu bestimmt ist, dieselben Prozesse auszuf\u00fchren oder \u00e4hnliche Funktionen wie die Lizenzierte Software bereitzustellen.<\/li>\n<li><strong> Obsoleszenz.<\/strong> VAS erkennt an, dass der Kunde einen erheblichen Ressourceneinsatz f\u00fcr den Erwerb der Lizenzierten Software eingeht und dass der Kunde nicht unfreiwillig auf neue Software oder Systeme umsteigen m\u00f6chte, um die Lizenzierte Software zu nutzen. Dementsprechend stellt VAS dem Kunden unter der Voraussetzung, dass der Kunde weiterhin alle seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt, Wartung und Support f\u00fcr die jeweils aktuelle Version, Version oder Updates der Lizenzierten Software f\u00fcr mindestens ein (1) Jahr ab dem Installationsdatum zur Verf\u00fcgung. Innerhalb dieses Zeitraums kann VAS auch einen Upgrade-Pfad zur Migration auf eine neue Version, Version oder Aktualisierung der lizenzierten Software bereitstellen.<\/li>\n<li><strong> Keine Gew\u00e4hrleistung; Verzichtserkl\u00e4rung.<\/strong> ES GIBT KEINE AUSDR\u00dcCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHR\u00c4NKT AUF GARANTIEN DER MARKTG\u00c4NGIGKEIT, DER EIGNUNG F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, UND ALLE DIESE GARANTIEN WERDEN HIERMIT VON VAS ABGELEHNT. VAS haftet nicht, wenn die Lizenzierte Software einen Virus oder einen solchen Deaktivierungscode oder -befehl in ein Ger\u00e4t des Kunden einschleust. Der Kunde akzeptiert hiermit die lizenzierte Software in ihrem &#8220;IST&#8221;-Zustand. In einigen Staaten sind bestimmte Garantiebeschr\u00e4nkungen nicht zul\u00e4ssig, so dass die Einschr\u00e4nkungen nur im vollen Umfang gelten, der nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist.<\/li>\n<li><strong> Folgesch\u00e4den und sonstige Haftung.<\/strong> Die Haftung von VAS in Bezug auf die Lizenzierte Software ist auf einen Betrag beschr\u00e4nkt, der nicht h\u00f6her ist als die anwendbare Lizenzgeb\u00fchr, die der Kunde in Verbindung mit der betreffenden Lizenzierten Software in dem Zeitraum von einem (1) Jahr vor Bekanntgabe des Anspruchs, auf dessen Grundlage Schadenersatz oder Wiederherstellung geltend gemacht wird, an VAS gezahlt hat. Das Bestehen eines oder mehrerer Anspr\u00fcche verl\u00e4ngert diese Frist von einem (1) Jahr nicht. VAS HAFTET NICHT F\u00dcR FOLGESCH\u00c4DEN, ZUF\u00c4LLIGE ODER BEDINGTE SCH\u00c4DEN, UNABH\u00c4NGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, GEW\u00c4HRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRL\u00c4SSIGKEIT UND VERSCHULDENSUNABH\u00c4NGIGER HAFTUNG) ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN ODER DIE VON VAS F\u00dcR DEN KUNDEN ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ODER UNTERNEHMEN ERGEBEN. HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN, DIE SICH DARAUF BEZIEHEN.<\/li>\n<li><strong> Entsch\u00e4digung.<\/strong> Der Kunde hat VAS und seine jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Anteilseigner, Mitarbeiter, Subunternehmer, Kunden, Vertreter und Abtretungsempf\u00e4nger auf alleinige Kosten des Kunden von allen Anspr\u00fcchen, Forderungen, Klagen, Verbindlichkeiten, Klagen, Verfahren und Ausgaben, einschlie\u00dflich angemessener Anwaltskosten (zusammen &#8220;Anspr\u00fcche&#8221;), freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Fahrl\u00e4ssigkeit (einschlie\u00dflich verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung), grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder vors\u00e4tzlichem Fehlverhalten des Kunden und der Mitarbeiter des Kunden ergeben, Auftragnehmer, Subunternehmer, Verk\u00e4ufer und Vertreter (jeweils eine &#8220;Benutzerpartei&#8221;), (ii) Verst\u00f6\u00dfe gegen Gesetze oder Vorschriften durch die Benutzerparteien, (iii) wesentliche Verst\u00f6\u00dfe oder falsche Darstellungen in Bezug auf die Vereinbarung durch eine Benutzerpartei oder (iv) Behauptungen, dass eine lizenzierte Software oder deren Erhalt, Besitz oder Nutzung durch den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen, in jedem Fall, ob allein oder in Kombination mit einem anderen Element oder dem Betrieb eines Prozesses, Patente, Urheberrechte, Marken, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder anderes geistiges Eigentum oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen oder veruntreuen oder angeblich eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung darstellen. Die Verpflichtungen, Entsch\u00e4digungen und Verbindlichkeiten des Kunden gem\u00e4\u00df diesem Abschnitt 13 werden nicht durch Bestimmungen oder Grenzen der von VAS unterhaltenen Versicherung eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li><strong> Unterlassungsanspruch.<\/strong> Die Parteien vereinbaren, dass ein irreparabler Schaden vermutet wird, wenn eine der Parteien gegen eine Vereinbarung in der Vereinbarung verst\u00f6\u00dft, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Vereinbarung in Bezug auf die Vertraulichkeit, wie in Abschnitt 3 oben beschrieben, oder wenn der Kunde gegen die in Abschnitt 2 oben enthaltenen Vereinbarungen in Bezug auf die eingeschr\u00e4nkte Lizenz verst\u00f6\u00dft. Daher kann die gesch\u00e4digte Partei im Falle eines Versto\u00dfes gegen diese Vereinbarung, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Abschnitte 2 oder 3 dieser Vereinbarung, bei einem zust\u00e4ndigen Gericht eine einstweilige Verf\u00fcgung beantragen, die der anderen Partei unverz\u00fcglich untersagt, ihre Verletzung der Vereinbarung fortzusetzen, zus\u00e4tzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, auf die eine der Parteien aufgrund dieser Verletzung Anspruch haben kann.<\/li>\n<li><strong> Wartung und Support und Dienstleistungen<\/strong><br \/><strong>17.1 Allgemeines.<\/strong> Wartung und Support werden von VAS angeboten und gem\u00e4\u00df dem Auftragsbest\u00e4tigungsformular in Rechnung gestellt. Die Nichtzahlung eines im Rahmen dieser Vereinbarung f\u00e4lligen Betrags kann zur Aussetzung von Wartung und Support f\u00fchren. Wenn Wartung und Support aufgrund von Ablauf oder K\u00fcndigung unterbrochen werden, kann dem Kunden eine Wiederherstellungsgeb\u00fchr in H\u00f6he der Kosten f\u00fcr Wartung und Support f\u00fcr den Zeitraum vom Ablaufdatum oder der K\u00fcndigung bis zum Datum der Verl\u00e4ngerung in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>17.2 Wartung.<\/strong> &#8220;Wartung&#8221; berechtigt den Kunden zum Erhalt von Updates, Upgrades, Patches, Fehlerbehebungen und neuen Versionen oder Versionen der Lizenzierten Software, einschlie\u00dflich aktualisierter Dokumentation, die VAS von Zeit zu Zeit ohne Notwendigkeit einer separaten Lizenzvereinbarung und ohne zus\u00e4tzliche Kosten zur Verf\u00fcgung stellen kann.<\/p>\n<p><strong>17.3 Unterst\u00fctzung.<\/strong> Sofern von VAS bereitgestellt und von VAS erworben, berechtigt der &#8220;Support&#8221; den Kunden zu technischer Unterst\u00fctzung bei der fortlaufenden Nutzung der lizenzierten Software durch den Kunden von 7 bis 19 Uhr Central Standard Time (CST). Jegliche technische Unterst\u00fctzung, die VAS f\u00fcr die Nutzung der Lizenzierten Software durch den Kunden au\u00dferhalb dieser beiden Zeitfenster erbringt, kann zu einem von VAS festgelegten Stundensatz in Rechnung gestellt werden. VAS bietet Support f\u00fcr die aktuellste Version der lizenzierten Software und eine fr\u00fchere Version, einschlie\u00dflich Zwischenversionen zwischen den beiden Versionen; Zum Beispiel wird VAS mit der Ver\u00f6ffentlichung von Version 10.x die Versionen 10.x und 9.x unterst\u00fctzen. VAS bietet m\u00f6glicherweise eingeschr\u00e4nkten Support f\u00fcr \u00e4ltere Versionen. VAS wird sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, die spezifischen Fragen des Kunden zu beantworten und Support in \u00dcbereinstimmung mit den Service- und Supportrichtlinien von VAS zu leisten. Der Support umfasst keine Produkte von Drittanbietern, die nicht Teil der lizenzierten Software sind.<\/p>\n<p><strong>17.4 Professionelle Dienstleistungen.<\/strong> Sofern von VAS bereitgestellt und von VAS erworben, k\u00f6nnen &#8220;Professional Services&#8221; Schulungen, Implementierung, Installation, Vor-Ort-Unterst\u00fctzung, Anpassung und Konfiguration der lizenzierten Software umfassen. Die gesamte Geb\u00fchr f\u00fcr &#8220;Professional Services&#8221;, die auf dem VAS-Auftragsbest\u00e4tigungsformular angegeben ist, ist eine Sch\u00e4tzung der Anzahl der erforderlichen Tage, basierend auf dem aktuellen Verst\u00e4ndnis von VAS \u00fcber die angegebenen Implementierungsanforderungen des Kunden. Vor Beginn der Professional Services muss eine Leistungsbeschreibung einvernehmlich vereinbart werden. Alle Schulungen, die in den ersten zwei Jahren nach der Installation durchgef\u00fchrt werden, werden zu den gleichen Preisen durchgef\u00fchrt, die auf dem urspr\u00fcnglichen Auftragsbest\u00e4tigungsformular angegeben sind. VAS gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf seine Professional Services.<\/p>\n<ol start=\"18\">\n<li><strong> Laufzeit\/K\u00fcndigung.<\/strong><br \/><strong>18.1 Datum des Inkrafttretens und Laufzeit.<\/strong> Diese Vereinbarung tritt in Kraft und beginnt mit dem Datum, das auf dem VAS-Auftragsbest\u00e4tigungsformular angegeben ist, oder mit dem Datum, an dem der Kunde die Lizenzierte Software zum ersten Mal installiert oder nutzt (das &#8220;Datum des Inkrafttretens&#8221;), und endet am 31. Dezember desselben Jahres, in dem das Jahr des Inkrafttretens liegt (die &#8220;Erstlaufzeit&#8221;), und verl\u00e4ngert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, beginnend am 1. Januar des Folgejahres und endend am 31. Dezember dieses Jahres (jeweils eine &#8220;Verl\u00e4ngerungslaufzeit&#8221; und zusammen mit der Erstlaufzeit die &#8220;Laufzeit&#8221;), es sei denn, sie wird fr\u00fcher gek\u00fcndigt, wie unten in Abschnitt 18.2 vorgesehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>18.2 K\u00fcndigung.<\/strong> Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei k\u00fcndigen, (a) sp\u00e4testens neunzig (90) Tage vor Ablauf einer Verl\u00e4ngerungslaufzeit oder (b) wenn die andere Partei einen Versto\u00df gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung \u00fcber den Versto\u00df durch die k\u00fcndigende Partei behebt, wobei die Art des mutma\u00dflichen Versto\u00dfes hinreichend detailliert angegeben wird.<\/p>\n<p><strong>18.2.1 K\u00fcndigung durch den Kunden.<\/strong><br \/>(a) K\u00fcndigung wegen Versto\u00dfes. Bei K\u00fcndigung dieser Vereinbarung durch den Kunden wegen eines nicht behobenen Versto\u00dfes durch VAS ist der Kunde zus\u00e4tzlich zu allen anderen hierin vorgesehenen Sch\u00e4den berechtigt, alle anderen Rechte oder Rechtsmittel geltend zu machen, die aufgrund der Verletzung gesetzlich zur Verf\u00fcgung stehen. (b) Freiwillige K\u00fcndigung. Wenn der Kunde die Lizenzierte Software innerhalb von 90 Tagen nach dem urspr\u00fcnglichen Lieferdatum an VAS zur\u00fccksendet, kann der Kunde eine teilweise oder vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung des Kaufpreises f\u00fcr die Lizenzierte Software erhalten, wie von VAS festgelegt. Eine solche R\u00fcckgabe durch den Kunden stellt eine K\u00fcndigung im Rahmen dieser Vereinbarung dar. Die Verpflichtungen des Kunden aus dieser EULA bleiben in vollem Umfang in Kraft, bis der Kunde seine gesamte lizenzierte Software an VAS zur\u00fcckgegeben hat und VAS den Erhalt der lizenzierten Software schriftlich best\u00e4tigt hat. Bei einer freiwilligen K\u00fcndigung durch den Kunden mehr als 90 Tage nach dem ersten Erhalt der Lizenzierten Software durch den Kunden oder 30 Tage nach Bekanntgabe einer aktualisierten EULA \u2013 je nachdem, welcher Zeitpunkt sp\u00e4ter eintritt \u2013 hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung von VAS.<\/p>\n<p><strong>18.2.2 K\u00fcndigung durch VAS.<\/strong> Bei K\u00fcndigung dieser Vereinbarung durch VAS erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, die Nutzung der Lizenzierten Software einzustellen, die gesamte Lizenzierte Software von seinen Computern zu entfernen, alle Kopien der Lizenzierten Software zu vernichten und auf Verlangen von VAS die Einhaltung der Vorschriften schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<ol start=\"19\">\n<li><strong> Verschiedenes.<\/strong><br \/><strong>19.1 Salvatorische Klausel.<\/strong> Sollte eine der Bestimmungen oder Teile davon dieser Vereinbarung nach einem anwendbaren Gesetz oder einer geltenden Rechtsnorm ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar sein, muss das Gericht die Vereinbarung so reformieren, dass sie eine durchsetzbare Bestimmung enth\u00e4lt, die der Absicht der urspr\u00fcnglichen Bestimmung so nahe wie m\u00f6glich kommt; alle anderen Bestimmungen bleiben unver\u00e4ndert.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>19.2 Gesamte Vereinbarung.<\/strong> Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und VAS in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen, Vorschl\u00e4ge und Verhandlungen, ob schriftlich oder m\u00fcndlich. Erg\u00e4nzungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung sind f\u00fcr die Parteien nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgem\u00e4\u00df bevollm\u00e4chtigten Vertreter des Kunden und von VAS ausgef\u00fchrt werden. DIE BEDINGUNGEN DER ENTSPRECHENDEN BESTELLUNG ODER ANDERER DOKUMENTE IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, DIE DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN ERG\u00c4NZEN ODER IHNEN WIDERSPRECHEN, GELTEN ALS WESENTLICH UND WERDEN ABGELEHNT.<\/p>\n<p><strong>19.3 Verzicht.<\/strong> Der Verzicht oder das Vers\u00e4umnis einer der Parteien, in irgendeiner Hinsicht ein in diesem Abkommen vorgesehenes Recht auszu\u00fcben, gilt nicht als Verzicht auf weitere oder zuk\u00fcnftige Rechte aus diesem Abkommen.<\/p>\n<p><strong>19.4 \u00dcberf\u00e4llige Rechnungen.<\/strong> F\u00fcr Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb der von den Parteien auf dem Auftragsbest\u00e4tigungsformular vereinbarten Frist bezahlt werden, kann eine monatliche Finanzierungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 1,5 % der f\u00e4lligen Betr\u00e4ge oder des gesetzlich zul\u00e4ssigen H\u00f6chstbetrags erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. F\u00dcR DEN FALL, DASS VAS EINE SCHRIFTLICHE MITTEILUNG \u00dcBER \u00dcBERF\u00c4LLIGE BETR\u00c4GE GESENDET HAT UND DIESE BETR\u00c4GE VOM KUNDEN NICHT INNERHALB VON ZEHN (10) TAGEN NACH EINER SOLCHEN BENACHRICHTIGUNG BEZAHLT WERDEN, KANN VAS ALLE ANWENDBAREN LIZENZSCHL\u00dcSSEL ODER PASSW\u00d6RTER ZUR\u00dcCKHALTEN, BIS ALLE F\u00c4LLIGEN BETR\u00c4GE F\u00dcR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE VOLLST\u00c4NDIG BEZAHLT SIND.<\/p>\n<p><strong>19.5 Abtretung.<\/strong> Diese Vereinbarung ist f\u00fcr die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zul\u00e4ssigen Abtretungsempf\u00e4nger bindend und kommt diesen zugute. Eine Partei darf ihre Rechte, Pflichten oder Verantwortlichkeiten aus dieser Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, die nicht unangemessen verweigert werden darf, mit der Ausnahme, dass weder eine \u00c4nderung der Kontrolle in der abtretenden Partei noch eine Abtretung an eine juristische Person (mit Ausnahme eines Wettbewerbers der anderen Partei), die die Kontrolle \u00fcber die Kontrolle hat,\u00a0 von der abtretenden Vertragspartei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, gilt als Abtretung, die gegen das Vorstehende verst\u00f6\u00dft; vorausgesetzt jedoch, dass die abtretende Partei die andere Partei schriftlich \u00fcber eine solche \u00c4nderung der Kontrolle oder Abtretung informiert.<\/p>\n<p><strong>19.6 Geltendes Recht;<\/strong> Streitbeilegung und Anwaltskosten. DIESE VEREINBARUNG UNTERLIEGT DEN GESETZEN DES BUNDESSTAATES WISCONSIN UND WIRD IN \u00dcBEREINSTIMMUNG MIT DIESEN AUSGELEGT. ALLE STREITIGKEITEN \u00dcBER DIE AUSLEGUNG ODER ANWENDUNG DIESES VERTRAGES WERDEN ZWISCHEN VAS UND DEM KUNDEN EINVERNEHMLICH ER\u00d6RTERT. ALLE STREITIGKEITEN, DIE NICHT EINVERNEHMLICH BEIGELEGT WERDEN K\u00d6NNEN UND DIE EINE BEILEGUNG DURCH EINEN GERICHTSSTREIT ERFORDERN, WERDEN VOR EINEM ZUST\u00c4NDIGEN GERICHT IM BUNDESSTAAT WISCONSIN VERHANDELT. Die obsiegende Partei einer Klage, eines Verfahrens oder einer Forderung in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren (unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um das abschlie\u00dfende Verfahren handelt oder nicht) ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei die angemessenen Anwaltsgeb\u00fchren, Auslagen und Kosten zur\u00fcckzufordern, die der obsiegenden Partei in einem Schiedsverfahren oder einem anderen Gerichtsverfahren entstanden sind. Die obsiegende Vertragspartei bezieht sich auf die Partei einer solchen Klage, eines solchen Verfahrens oder einer solchen Forderung, die einen Zuspruch zur R\u00fcckforderung oder eine andere Form des Rechtsschutzes erh\u00e4lt, die dem beantragten n\u00e4her kommt als die nicht obsiegende Partei.<\/p>\n<p><strong>19.7 Steuern.<\/strong> Sofern auf einem Auftragsbest\u00e4tigungsformular nicht anders angegeben, enthalten die Geb\u00fchren von VAS keine Steuern, Abgaben, Z\u00f6lle oder \u00e4hnliche beh\u00f6rdliche Veranlagungen jeglicher Art, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Mehrwert-, Verkaufs-, Gebrauchs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausl\u00e4ndischen Gerichtsbarkeit erhoben werden k\u00f6nnen (zusammen &#8220;Steuern&#8221;). Der Kunde ist f\u00fcr die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit seinen K\u00e4ufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn VAS gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu entrichten oder einzuziehen, f\u00fcr die der Kunde gem\u00e4\u00df diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt, es sei denn, der Kunde legt VAS eine g\u00fcltige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rde autorisiert wurde. Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen wird darauf hingewiesen, dass VAS nur f\u00fcr Steuern verantwortlich ist, die VAS auf der Grundlage ihres Einkommens, ihres Verm\u00f6gens oder ihrer Mitarbeiter zu Lasten der VAS erhoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>19.8 Einhaltung von Gesetzen; Exportkontrolle; Staatliche Vorschriften.<\/strong> Jede Vertragspartei h\u00e4lt alle Gesetze ein, die auf die in diesem Abkommen vorgesehenen Ma\u00dfnahmen anwendbar sind. Der Kunde erkennt an, dass die lizenzierte Software aus den Vereinigten Staaten stammt, den U.S. Export Administration Regulations unterliegt, den Exportkontrollgesetzen des jeweiligen Gebiets unterliegen kann und dass eine Abzweigung, die gegen geltende Exportkontrollgesetze verst\u00f6\u00dft, verboten ist. Der Kunde erkl\u00e4rt, dass der Kunde nicht (a) eine Person ist, die Staatsb\u00fcrger, Staatsangeh\u00f6riger oder Einwohner eines Landes ist oder von der Regierung eines Landes kontrolliert wird, in das die Vereinigten Staaten Exportgesch\u00e4fte verboten haben; oder (b) jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die auf der Liste der &#8220;Specially Designated Nationals and Blocked Persons&#8221; des US-Finanzministeriums oder der &#8220;Denied Persons List&#8221; oder &#8220;Entity List&#8221; des US-Handelsministeriums aufgef\u00fchrt ist. Die lizenzierte Software und die begleitende Dokumentation gelten gem\u00e4\u00df DFARS Section 227.7202 bzw. FAR Section 12.212(b) als &#8220;kommerzielle Computersoftware&#8221; bzw. &#8220;kommerzielle Computersoftware-Dokumentation&#8221;. Jegliche Nutzung, \u00c4nderung, Vervielf\u00e4ltigung, Freigabe, Auff\u00fchrung, Anzeige oder Offenlegung der Lizenzierten Software und der Dokumentation durch oder f\u00fcr die US-Regierung unterliegt ausschlie\u00dflich den Bedingungen dieser Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong>19.9 Kontaktinformationen.<\/strong> Bitte richten Sie rechtliche Hinweise oder andere Korrespondenz an <strong>Valley Agricultural Software: <\/strong><br \/>2418 CROSSROADS DRIVE #3400 \u2013 MADISON, WI 53718 \u2013 USA<\/p>\n<p><strong>Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2025<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (&#8220;EULA&#8221;) DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (&#8220;EULA&#8221;) GILT ZUSAMMEN MIT ALLEN ANWENDBAREN VAS-AUFTRAGSBEST\u00c4TIGUNGEN, DIE AUF DIESE EULA VERWEISEN (ZUSAMMEN DIE &#8220;VEREINBARUNG&#8221;), ZWISCHEN VALLEY AGRICULTURAL SYSTEMS, INC., EINEM NACH KALIFORNISCHEM RECHT GEGR\u00dcNDETEN UNTERNEHMEN (&#8220;VAS&#8221;) UND ALLEN SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND VALUE-ADDED-WIEDERVERK\u00c4UFERN UND DEM KUNDEN EINSCHLIESSLICH ALLER SEINER HUNDERTPROZENTIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN (ZUSAMMEN\u00a0 DER &#8220;KUNDE&#8221;). 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